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Grundlagen

Nutzen Sie die Unterrubriken in der Navigation links, um die speziellen Rahmenbedingungen im öffentlichen Beschaffungswesen kennenzulernen.

Das Glossar erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es richtet sich an Einkäuferinnen und Einkäufer des Bundes und will die häufigsten Begriffe des Beschaffungswesens auf kurze, prägnante und leicht verständliche Art erklären. Die Begriffsdefinitionen sind teilweise rein vergabespezifisch und beziehen sich primär auf Bundesbeschaffungen. Deshalb wurden zur Erläuterung Verweise auf die einschlägigen Artikel des Bundesgesetzes und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen eingefügt. Bei zweigeschlechtlichen Begriffen wurde die weibliche Form gewählt, die selbstverständlich auch die männliche miterfasst.

 


Fachkontakt: gimap@bbl.admin.ch
Letzte Änderung: 28.06.2010

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