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Nutzen Sie die Unterrubriken in der Navigation links, um die speziellen Rahmenbedingungen im öffentlichen Beschaffungswesen kennenzulernen.
Das Glossar erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Es richtet sich an Einkäuferinnen und Einkäufer des Bundes und will
die häufigsten Begriffe des Beschaffungswesens auf kurze, prägnante
und leicht verständliche Art erklären. Die Begriffsdefinitionen sind
teilweise rein vergabespezifisch und beziehen sich primär auf Bundesbeschaffungen.
Deshalb wurden zur Erläuterung Verweise auf die einschlägigen Artikel
des Bundesgesetzes und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen
eingefügt. Bei zweigeschlechtlichen Begriffen wurde die weibliche Form
gewählt, die selbstverständlich auch die männliche miterfasst.
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